Brutto Netto sorgt immer für unangenehme Gefühle. Denn brutto verdient man im Regelfall recht ordentlich. Aber nach all den Abzügen bleibt nicht mehr sehr viel übrig.
Um den Unterschied Brutto Netto zu verstehen, muss man diese beiden Begriffe voneinander trennen.
Brutto ist dasjenige Geld, das einem der Arbeitgeber als Stundenlohn oder als monatliches Gehalt zahlt. Auch bei den Renten gibt es diese Unterscheidung. Von diesem sogenannten Bruttoverdienst werden zunächst einmal die Steuern abgezogen.
1. Zunächst wird die Lohnsteuer abgezogen. Sie ist progressiv ausgestaltet. Je höher man mit seinem Verdienst kommt, desto mehr Steuern (in Prozent) muss für die höheren Lohnanteile bezahlt werden.
2. Soweit man Mitglied einer Kirche ist, muss man 8 Prozent oder 9 Prozent (je nach Bundesland) der Lohnsteuer als Kirchensteuer bezahlen.
3. Dann folgt noch der Solidaritätszuschlag, der einheitlich 5,5 Prozent der Lohnsteuer beträgt, wobei Kinderzuschläge die Berechnungsbasis verringern.
Als weitere Abzüge kommen dann dazu, die Arbeitnehmeranteile
zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung.
Grob überschlagen werden bei jedem Abzüge von 40 Prozent des Bruttolohnes vorgenommen werden.
Wer Brutto Netto selbst ausrechnen möchte, kann einen verfügbaren Gehaltsrechner benutzen. Hiervon werden online verschiedene kostenlos zur Verfügung gestellt. Öffnet man eine entsprechende Seite wird man nach verschiedenen Dingen gefragt, die man in diesem Gehaltsrechner eingeben muss. Gefragt wird man nach der Religionszugehörigkeit, dem Geschäftssitz des Arbeitgebers, nach dem Familienstand, der Steuerklasse und auch danach, wie oft man pro Jahr seine Zahlungen erhält. Denn die einmaligen Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden steuerlich so behandelt als würden sie gleichmäßig über das Jahr verteilt bezahlt werden. Damit gleicht man die in die Steuertabellen eingearbeitete Progression aus. Der Gesetzgeber möchte nämlich eine zeitnahe korrekte Besteuerung erreichen und die Notwendigkeit einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen zu müssen oder eine Steuererklärung abgeben zu müssen auf ein Minimum beschränken.
Mit einem solchen Rechner kann man auch ausprobieren wie sich eine Entgeltumwandlung (zur zusätzlichen Altersvorsorge) im Nettoergebnis auswirken würde. Das Ergebnis wird dann im Regelfall so sein, dass man für 200 Euro Entgeltumwandlung brutto nur 100 Euro netto aufwenden muss.