Das Wechseln in die PKV ist für Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, nach Einhaltung der Kündigungsfrist bei ihrer GKV jederzeit möglich, Angestellte müssen ein Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze erzielen. Auch sie können ohne Wartefrist in die PKV wechseln, wenn die Bemessungsgrenze einmalig überschritten wurde oder bei einem Berufseinstieg per Arbeitsvertrag das Überschreiten abgesichert ist.
Das Wechseln in die PKV für Angestellte
Die Pflichtversicherungsgrenze liegt für Angestellte im Jahr 2011 bei 49.500 Euro, sie wird ab 2012 auf 50.850 angehoben. Sollte diese Grenze im Vorjahr überschritten worden sein, ist das Wechseln in die PKV möglich. Wiedereinsteiger und Berufsanfänger können gleich in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen hochgerechnet auf das Kalenderjahr diese Grenze übersteigt. Es ergibt sich hierfür ein Monatsbruttoeinkommen von 4.125 Euro im Jahr 2011 und 4.237,50 Euro im Jahr 2012. Sollte dieses Einkommen leicht unterschritten werden, aber Weihnachtsgeld oder ein 13. Gehalt vertraglich zugesichert sein, kann dieses hinzugerechnet und so das künftige Jahreseinkommen ermittelt werden. Überschreitet dieses nach dieser Berechnung die Pflichtversicherungsgrenze, ist der Eintritt in die PKV möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitsvertrag nicht per befristetem Vertrag auf Probe abgeschlossen wird. Dieser Vertrag würde ohne ausdrückliche Verlängerung nach Ablauf der Probezeit automatisch enden, unter diesen Voraussetzungen kann die PKV die Annahme eines Versicherungsantrages verweigern beziehungsweise der Arbeitnehmer muss sich gesetzlich versichern.
Nebenberuflich tätige Gewerbetreibende, die hauptberuflich im Angestelltenverhältnis stehen, gelten nur dann als von der Versicherungspflicht in der GKV befreit, wenn sie inklusive ihrer Nebentätigkeit
a) die Pflichtversicherungsgrenze dauerhaft überschreiten und
b) mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, der über 400 Euro monatlich bei ihnen sozialversicherungspflichtig verdient. Ehegatten und Kinder fallen aus dieser Berechnung heraus.
Arbeitnehmer, die schon vor dem 31.12.2002 gesetzlich versichert waren, können schon bei einem Jahresbruttoeinkommen ab 45.000 Euro in die PKV wechseln.
Der Wechsel für andere Berufsgruppen
Selbstständige und Freiberufler können voraussetzungsfrei in die PKV wechseln. Für Künstler und Journalisten, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, gelten für den Wechsel zur PKV die gleichen Bedingungen wie für Arbeitnehmer. Freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Veterinäre können jederzeit eine private Krankenversicherung abschließen, ebenso beihilfeberechtigte Beamte, denen die PKV ausdrücklich empfohlen wird. Die GKV verfügt nicht über die nötigen Ergänzungsversicherungen, dort müsste der Beamte den vollen (mithin teureren) Satz zahlen. Für Beamtenanwärter mit 50 Prozent Beihilfeberechtigung hält die PKV Anwärtertarife bereit. Studenten können sich ebenfalls in der PKV versichern, sie treffen die Entscheidung spätestens mit vollendetem 25. Lebensjahr, wenn für sie die Familienversicherung ausläuft.